Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf
Wenn Sie online etwas verkaufen möchten, müssen Sie zunächst die Frage klären, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Dabei gibt es rechtliche Unterschiede zwischen einem „Privatverkäufer“ und einem „gewerblichen“ Verkäufer. Welche das sind und ob Sie privat handeln oder ein Gewerbe anmelden müssen, erklären wir hier.
Entscheidend ist, ob Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als „Verbraucher“ (§ 13 BGB) oder als „Unternehmer“ (§ 14 BGB) anzusehen sind. Den auf Internetplattformen oft verwendeten Begriff des „Privatverkaufs“ kennt das Gesetz hingegen nicht – gemeint ist damit, dass der Verkäufer kein Unternehmer im Sinne des BGB ist.
Unternehmer vs. Verbraucher: Was bedeutet das?
Nach der Rechtsprechung sind Sie Unternehmer, wenn Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen „planmäßig gegen Geld anbieten“. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie etwas verkaufen, das Sie zuvor gezielt zum Zweck des Verkaufs hergestellt oder gekauft haben. Es entscheidet also der Zweck, zu dem Sie den Verkaufsgegenstand oder seine Bestandteile erworben, hergestellt oder bearbeitet haben. Das gilt auch dann, wenn Sie nur geringe Stückzahlen verkaufen oder einen geringen Umsatz machen. Es gibt keine gesetzliche „Bagatellgrenze“, unterhalb derer Sie kein Gewerbe anmelden müssen.
Auch Kleinunternehmer sind daher im Sinne des BGB Unternehmer wie andere auch. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie mit dem Verkauf einen Gewinn erzielen, lediglich Ihre Anschaffungskosten wieder hereinholen oder sogar Verlust machen. Der Begriff des Unternehmers umfasst alle Gewerbetreibenden sowie Freiberufler, zu denen unter anderen auch die Künstler gehören.
Sie gelten dagegen als Verbraucher, wenn Sie einzelne, gebrauchte Gegenstände aus Ihrem Privathaushalt verkaufen – zumindest, wenn es sich dabei um „haushaltsübliche“ Mengen handelt. Bei großen Stückzahlen, oder wenn es sich überwiegend um Neuware handelt, sieht es die Rechtsprechung teilweise anders.
Steuerliche Auswirkungen für Unternehmer und Verbraucher
Die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher ist wichtig, denn als Unternehmer unterliegen Sie in der Regel der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer und ggf. weiteren Steuern. Daneben müssen Sie u.a. diverse Regelungen des Verbraucherschutzes beachten (z.B. bestimmte Informationspflichten, AGB, Widerrufsrecht, Mängelgewährleistung).
Unternehmerstatus bei Online-Verkäufern und Dienstleistern
Allerdings gibt es im Gesetz und in der Rechtsprechung auch keine ganz scharfe Abgrenzung, sondern es kommt auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an. In Zweifelsfällen tendiert die Rechtsprechung zur Einordnung als unternehmerisches Handeln. Die Einordnung als Unternehmer dürfte auf die meisten Verkäufer auf Marktplätzen wie Etsy, Amazon oder eBay zutreffen sowie natürlich auf alle Betreiber von Onlineshops und Anbieter von Dienstleistungen. Sie alle müssen ein Gewerbe anmelden.
Ausnahme für freie Berufe
Eine Ausnahme besteht lediglich für die freien Berufe, insbesondere für die freien Künstler. Diese sind zwar auch Unternehmer, wenn sie ihre Kunst anbieten, gelten aber nicht unbedingt als Gewerbetreibende. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Angehörige freier Berufe keine Gewerbesteuer zahlen. In Bezug auf die sonstigen Steuern und die Verbraucherschutzvorschriften bestehen aber keine Unterschiede zu den Gewerbetreibenden.
Die rechtlichen Erläuterungen und Beispiele in unserer onwalt-Akademie gehen davon aus, dass Sie als Unternehmer handeln und überwiegend an Verbraucher als Käufer liefern. Dies ist erfahrungsgemäß der häufigste Fall.
Beispiel: Privater und gewerblicher Verkauf
Sie finden im Keller Ihr altes Kinderspielzeug wieder, das Sie zu Geld machen möchten. Oder Sie beschließen, die sechs selbst hergestellten Motivsocken, die Sie eigentlich Ihren Enkeln schenken wollten, doch lieber zu verkaufen. In beiden Fällen handeln Sie als Verbraucher („privater Verkäufer“).
Sie kaufen im Handel Einzelteile, um daraus ein shop-taugliches Designerstück zu zaubern. Oder Sie nähen Ihre farbenfrohe Tischdecke zu Kinder-Turnbeuteln um, um damit eine neue Produktlinie zu starten. Dann handeln Sie unternehmerisch („gewerblicher Verkäufer“).
Auswirkungen der Unterscheidung zwischen Privat- und Gewerbeverkäufern
Welche rechtlichen Auswirkungen die Unterscheidung hat, sehen Sie hier:
Verbraucher (§ 13 BGB) „Privatverkäufer“ |
Unternehmer (§ 14 BGB) „gewerblicher Verkäufer“ |
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Gewerbeanmeldung oder steuerliche Anmeldung nötig? | nein | ja |
Besteht Umsatzsteuerpflicht? | nein | ja, aber Befreiung für Kleinunternehmer möglich |
Ist der Verkaufsgewinn steuerpflichtig? | nein | ja |
Wird Gewerbesteuer erhoben? | nein | ja (Ausnahmen möglich) |
Besteht ein Widerrufsrecht beim Verkauf an Verbraucher? | nein | ja (Ausnahmen möglich) |
Mängelgewährleistung ausschließbar? | ja | nein |
Wer trägt das Risiko eines Sendungsverlustes? | Käufer (Ausnahmen möglich) | Verkäufer (Ausnahmen möglich) |
Pflicht zur Teilnahme an einem Verpackungsentsorgungssystem? | nein | ja |
Anbieterkennzeichnung (= Impressum) erforderlich? | nein, aber empfohlen | ja |
Gewerbe anmelden ab wann?
Ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, hängt also nicht von der Summe der Einnahmen ab. Vielmehr geht es darum, wann Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beginnen. Dieser Zeitpunkt kann bereits lange vor dem ersten verdienten Euro liegen. Wann der richtige Zeitpunkt ist und alles weitere zur Gewerbeanmeldung erfahren Sie hier.