Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Rechtssichere Vorlage für eine Niederschrift, die alle gesetzlichen Vorgaben gemäß Nachweisgesetz erfüllt.

Ab 1. 8. 2022 müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer umfangreicher und detaillierter als zuvor über die Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren. Welche Vertragsbedingungen das betrifft, definiert der Gesetzgeber im Nachweisgesetz (NachwG). Die gesetzlich geforderten Pflichtangaben können Sie in einer sogenannten Niederschrift festhalten.

Eine Niederschrift nach dem Nachweisgesetz ist ein unterschriebenes Dokument in Papierform, das genau diese Informationen enthält. Allen Beschäftigten mit Tätigkeitsbeginn ab dem 1. 8. 2022 muss diese unaufgefordert ausgehändigt werden. Mitarbeiter, die vorher im Unternehmen angestellt waren, haben auf Nachfrage ebenfalls Anspruch darauf.

Rechtssichere Vorlage für eine Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Sparen Sie sich Zeit und Geld und nutzen Sie unsere rechtssichere Vorlage für eine gesetzeskonforme Niederschrift. Damit können Sie die ab dem 1. 8. 2022 vorgeschriebenen Informationsschreiben einfach online erstellen. Wir fragen alle relevanten gesetzlichen Informationen ab und erstellen daraus die Niederschrift gemäß Nachweisgesetz. Diese können Sie dem Arbeitsvertrag beifügen bzw. Ihrem Mitarbeiter aushändigen.

Sie erhalten ein unterschriftsreifes, fertig formatiertes PDF (nicht nur ein allgemeines Muster oder einen Lückentext), das alle gesetzlichen Vorgaben gemäß Nachweisgesetz erfüllt.

Dokumente für 15 Arbeitnehmer

Sie haben mehrere Mitarbeiter? Für 19,80 € netto / 6 Monate können Sie 15 rechtssichere Dokumente erstellen.

Für bis zu 15 Arbeitnehmer können Sie unterschiedliche Angaben machen und diese dauerhaft in Ihrem Kundenkonto speichern. Dadurch können Sie die Informationsschreiben jederzeit aktualisieren, wenn sich etwa Arbeitsort, Arbeitsentgelt oder andere Vertragsbedingungen ändern, und Sie können die Niederschrift auf Anforderung eines Arbeitnehmers jederzeit ausdrucken.

Sie haben mehr als 15 Angestellte? Dann wählen Sie unten unser Produkt für bis zu 50 Arbeitnehmer.

Ihre Vorteile mit unserem Nachweisgesetz-Tool:

  • erstellen Sie unterschriftsreife, rechtskonforme Nachweise online
  • speichern Sie Angaben für bis zu 15 verschiedene Arbeitsverhältnisse
  • ihre Dokumente können Sie jederzeit aktualisieren und drucken
  • von Arbeitsrechtsexperten erstellt
  • inklusive: Anwaltliche Beratung beim Ausfüllen und in der Anwendung
  • inklusive: Updates bei gesetzlichen Änderungen

Alle Dokumente werden von unserer Anwaltskanzlei entsprechend der aktuellen deutschen und europäischen Rechtslage erstellt.

Für die Rechtssicherheit unserer Dokumente stehen wir ein. Bei etwaigen Fehlern sind wir, wie jede Anwaltskanzlei, Ihnen gesetzlich zum Ersatz des entstehenden Schadens (z.B. Abmahnkosten) verpflichtet.

Unser Angebot richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland.

Niederschrift gemäß Nachweisgesetz

Laufzeit: 6 Monate
(bis 21.05.2025; automatische Verlängerung)
3,30 € netto mtl.
Unternehmensgröße
x 6 Monate
Preis für 6 Monate 19,80
(23,56
netto
inkl. USt.)
Im Anschluss an den 21.05.2025 verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils 6 Monate, solange Sie nicht kündigen (Kündigungsfrist 28 Tage).

Details

Nachweispflichten des Arbeitgebers nach NachwG § 2

Folgende Pflichtinformationen gehören unter anderem in die „Niederschrift“ (vgl. § 2 Abs. 1 NachwG):

  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Angaben zur Probezeit
  • Arbeitsort und ob dieser frei wählbar ist
  • Angaben zu Kündigungsfristen und den Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage
  • die vereinbarte Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Angaben zu Ruhepausen und Ruhezeiten
  • die genaue Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts (Gehalt) unter Aufschlüsselung nach Grundgehalt, Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Sonderzahlungen und anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts
  • Angaben zu den Konditionen möglicher längerfristiger Arbeit im Ausland
  • Angaben zu Fortbildungen und betrieblicher Altersvorsorge
  • Angaben zur Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • Angaben zu anzuwendenden Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen

Selbst wenn bereits ausführliche Arbeitsvertragsvorlagen im Unternehmen im Einsatz sind, sind diese Informationen aktuell in der Regel nicht vollständig enthalten. Zudem hat die Aufnahme in eine vom Arbeitsvertrag getrennte Niederschrift den Vorteil, dass der Arbeitgeber diese jederzeit anpassen kann. So können neue Vertragsbedingungen einfach aufgenommen und erneut ausgehändigt werden.

Die unvollständige oder falsche Information kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und zu einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro führen.

Wichtig: Die Nachweispflicht gilt für Arbeitsverhältnisse, die zum 1. 8. 2022 beginnen. Sie betrifft also auch Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden mit Arbeitsbeginn zum 1. August.

Die Niederschrift ist laut Nachweisgesetz zudem unterschrieben und in schriftlicher Form auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG). Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Außerdem gelten die neuen Nachweispflichten nicht nur für Neueinstellungen. Auch alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. 8. 2022 eingestellt wurden, sind schriftlich zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen zu unterrichten, wenn sie ihren Arbeitgeber dazu auffordern. Dieser muss dann innerhalb von 7 Tagen schriftlich reagieren.

Grund für die Gesetzesänderung ist die sogenannte Arbeitsbedingungs-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (EU RL 2019/1152), die in das deutsche Recht durch Anpassungen des Nachweisgesetzes umgesetzt wurde.

Immer aktuell mit unserem Update-Service

Gelegentlich ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. So können Gesetze geändert oder neu eingeführt werden, oder die Rechtsprechung beurteilt bestimmte Aspekte anders als zuvor. Davon können auch die erforderlichen rechtlichen Angaben in dem Nachweisschreiben für Ihre Arbeitnehmer betroffen sein.

In all diesen Fällen sind Sie mit dem Update-Service von onwalt.de auf der sicheren Seite. Denn Sie erhalten dann nicht nur einen Newsletter von uns, sondern auch ein Dokumenten-Update, das Sie direkt in Ihrem Kundenkonto bei onwalt.de finden. Alle Updates sind im Preis bereits enthalten.

Mehr zum Update-Service finden Sie hier.

Anwaltliche Beratung inklusive

Niederschrift gemäß NachwG § 2 mit allen wesentlichen Informationen online erstellen

Sie brauchen fachliche Unterstützung bei der Verwendung unseres Tools? Dann helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter. Ein Rechtsanwalt wird Sie gern persönlich beraten.

Sie haben Fragen zu bestimmten Klauseln in den für Sie erstellten Dokumenten? Wir erläutern Ihnen gern deren Bedeutung und Hintergrund.

Sie sind der Ansicht, dass einzelne Regelungen für Sie nicht passen? Das prüfen wir gern und schlagen Ihnen bei Bedarf individuelle Alternativen vor.

Die anwaltliche Beratung in Bezug auf die von uns erstellten Rechtstexte ist für unsere Kunden im Preis inbegriffen – jederzeit und unbegrenzt.

Häufige Fragen

Was ändert sich am Nachweisgesetz?

Zum einen werden mit den zum 1. 8. 2022 in Kraft tretenden Änderungen die bereits bestehenden Unterrichtungspflichten ergänzt und ausgeweitet, zum anderen werden neue Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen gestellt. Auch der Anwendungsbereich wird erweitert. Die Fristen zur Unterrichtung werden verkürzt und bei Verstößen gegen die Nachweispflichten kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.

Neu sind unter anderem folgende Nachweispflichten:

  • Die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart).
  • Die Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts mitsamt aller Zuschläge, Prämien, Überstundenvergütungen, Sonderzahlungen und anderer Gehaltsbestandteile müssen separat aufgeschlüsselt werden.
  • Die Art der Auszahlung und die Fälligkeit sind anzugeben.
  • Arbeitszeitsystem inklusive der entsprechenden Pausen- und Ruhezeiten mit Verweis auf das Arbeitszeitgesetz.
  • Umfassende Informationen zum Schichtsystem (sofern vorhanden), dem Schichtrhythmus und Hinweise, in welchen Fällen Schichtänderungen zustande kommen können.
  • Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden.
  • Das für jeden der beiden Vertragsparteien einzuhaltende Verfahren bei Ausspruch einer Kündigung.
    Das umfasst mindestens die Einhaltung der Schriftform, sowie die gesetzlichen, tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfristen. Im Falle einer Probezeit gehört dazu auch die verkürzte Kündigungsfrist. Außerdem gehört in die Niederschrift ein Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist, die er im Falle einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG einzuhalten hat.
  • Name und Anschrift des Versorgungsträgers im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (sofern vorhanden).
  • Umfangreiche und detaillierte Angaben zu den vereinbarten Bedingungen bei Auslandstätigkeiten, die eine Dauer von vier aufeinanderfolgenden Wochen übersteigen.

Muss ich ab August 2022 die Arbeitsverträge meiner bisherigen Arbeitnehmer ändern?

Nein. Die Änderungen im NachwG betreffen die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern. Diese können im Vertrag oder in einem separaten Zusatzdokument erfasst werden. Gewöhnliche Arbeitsverträge enthalten bereits einige der laut NachwG § 2 wesentlichen Informationen, zum Beispiel Dauer und Beginn des Arbeitsverhältnisses und die vereinbarte Kündigungsfrist. Andere wesentliche Arbeitsbedingungen, die bislang nicht enthalten sind, können Sie in einer sogenannten Niederschrift festhalten und so den gesetzlich erforderlichen Nachweis erbringen. Das hat mehrere Vorteile: Sie müssen Ihre Vertragsmuster nicht ändern. Sie können Änderungen unkompliziert in der Niederschrift anpassen und diese neu aushändigen. Da die Niederschrift keinen Arbeitsvertrag, sondern allein ein Informationsschreiben darstellt, hat es keine so hohe Bindungswirkung und ist jederzeit änderbar.

Mit unserem Niederschrift-Muster geht das alles ganz einfach. Hier sind alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gespeichert und können jederzeit angepasst werden. Wir bieten Ihnen eine Lösung für bis zu 15 bzw. bis zu 50 Arbeitnehmer an.

Welche Arbeitsverträge sind von den Änderungen im Nachweisgesetz betroffen?

Grundsätzlich alle. Sie sind allen Arbeitnehmern gegenüber zum Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen verpflichtet. Dabei gilt jedoch: Die erweiterten Informationen müssen Sie nur Angestellten, die ab dem 1. 8. 2022 ihre Tätigkeit aufnehmen, in Schriftform - entweder im Vertag oder in einem anderen Dokument - unaufgefordert zukommen lassen. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse länger bestehen, haben ebenfalls einen Anspruch auf den Nachweis. Allerdings müssen Arbeitgeber diesem nur auf Nachfrage nachkommen - und zwar innerhalb von 7 Tagen. Am einfachsten ist es, die Unterrichtung in Form einer Niederschrift zu tätigen, die alle gesetzlich erforderlichen Informationen umfasst, welche nicht oder nur unzureichend im Arbeitsvertrag enthalten sind.

Für wen gilt das Nachweisgesetz?

Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Es schließt also auch geringfügig Beschäftigte, Praktikanten in einem Arbeitsverhältnis nach § 22 Mindestlohngesetz, Leiharbeiter, Beamte und Fremdgeschäftsführer ein. Neu ist die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Aushilfen, deren Arbeitstätigkeit auf maximal einen Monat begrenzt ist.

Wann muss die Niederschrift ausgehändigt werden?

Bei Arbeitsbeginn ab 1. 8. 2022 gilt:

Name und Anschrift der Vertragsparteien, Höhe des Gehalts und dessen Zusammensetzung inklusive Überstundenvergütung sowie die Arbeitszeit müssen bereits am ersten Arbeitstag in schriftlicher Form vorliegen.

Weitere Nachweise sind Beschäftigten mit einer Frist von 7 Tagen auszuhändigen. Sie umfassen den Beginn des Arbeitsverhältnisses, eine etwaige Befristung, eine Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, Hinweise zum Arbeitsort, gegebenenfalls die Dauer der Probezeit, Angaben zur Arbeit auf Abruf gemäß § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie Details zur Überstundenanordnung.

Alle restlichen nachweispflichtigen Informationen müssen nach einem Monat ausgehändigt werden. Zu ihnen gehören die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, ein etwaiger Anspruch auf betriebliche Fortbildung, gegebenenfalls Name und Anschrift des Versorgungsträgers der betrieblichen Altersvorsorge, die gesetzlich erforderlichen Hinweise für den Fall einer Kündigung sowie ein Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und ähnliche Hinweise.

Einige der Angaben können durch Hinweise auf andere anwendbare Regelungen, beispielsweise Tarifverträge oder allgemeine gesetzliche Bestimmungen ersetzt werden.

Diese unterschiedlichen Fristen sind in der Praxis nicht praktikabel. In unserer Vorlage können Sie alle geforderten Vertragsbedingungen angeben und Ihren Arbeitnehmern die fertigen und vollständigen Dokumente unkompliziert aushändigen.

Bei Altverträgen gilt:

Binnen 7 Kalendertagen nach der Aufforderung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber diesem die Niederschrift aushändigen.

Sind bereits alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen im Arbeitsvertrag enthalten, muss keine gesonderte Niederschrift ausgehändigt werden.

Was genau bietet der onwalt.de-Service zum Nachweisgesetz?

Unsere Arbeitsrechtsexperten haben die umfangreichen gesetzlichen Änderungen in eine fertige Vorlage integriert. Diese Vorlage können Sie mit den Angaben Ihrer Arbeitnehmer und den individuellen Bedingungen ausfüllen. Mit dem Kauf eines Pakets zum Preis von 19,80 € netto / 6 Monate können Sie rechtssichere Dokumente für 15 Arbeitnehmer erstellen. Diese werden mit allen Angaben in Ihrem Kundenkonto gespeichert. Wenn Sie mit Ihren Arbeitnehmern neue Vereinbarungen treffen, können Sie die Dokumente jederzeit ändern und neu ausdrucken.

Sie haben mehr als 15 Angestellte? Dann nutzen Sie unser Paket für bis zu 50 Arbeitnehmer.

Ihr Abonnement verlängert sich nach 6 Monaten automatisch. Solange Sie unseren Service gebucht haben, ist für Sie die anwaltliche Beratung zu unserem Produkt inklusive. Als Anwaltskanzlei haften wir zudem für die Rechtssicherheit unserer Dokumente und sind Ihnen im Falle von Fehlern zu Schadensersatz verpflichtet (z.B. Abmahnkosten).

Sie ersparen sich aufwändige Recherche und die Anpassung etlicher Verträge sowie eine kostenintensive Beauftragung von Rechtsexperten zur Prüfung Ihrer neuen Dokumente.

Unser Service beinhaltet außerdem Updates zu Gesetzesänderungen und anderen notwendigen Anpassungen, die sich daraus ergeben. Sie brauchen sich keine Sorgen um die Aktualität Ihrer Niederschriften machen. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung Neuerungen vorschreibt.

Was passiert, wenn ich den onwalt.de-Service kündige?

Die erstellten und heruntergeladenen Dokumente bleiben natürlich weiterhin in Ihrem Besitz und Sie können Sie weiterhin nutzen. Mit der Kündigung verlieren Sie Ihren Zugang zum Tool und können keine weiteren Änderungen vornehmen. Außerdem erhalten Sie keine Updates mehr von uns und keine Rechtsberatung zu den erstellten Dokumenten.