Lebensmittelkennzeichnung: EU-Vorschriften und Best Practices

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist essenziell für Transparenz und Sicherheit. Verbraucher erwarten klare Informationen zu Zutaten, Nährwerten, Herkunft und Allergenen. Wer in seinem Onlineshop mit Lebensmitteln handelt, sollte sich umfassend informieren und fachkundigen Rat einholen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Details und Best Practices zu erfahren.

Titelbild | Lebensmittelkennzeichung: EU-Vorschriften und Best Practices | onwalt-Akademie

Einführung in die EU-Verordnung Nr. 1169/2011

Ein zentraler Aspekt der EU-Regulierungen betrifft die Lebensmittelsicherheit und die Transparenz ihrer Herstellung. Zahlreiche Vorschriften regeln, wie Lebensmittel bezeichnet werden dürfen, welche Zutaten erlaubt sind und welche Informationen auf dem Etikett stehen müssen. Die grundlegenden Regelungen ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung). Demnach müssen Hersteller folgende Angaben auf dem Etikett machen:

Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten

Lebensmitteletiketten müssen umfassende Informationen bieten, um den Verbraucher transparent zu informieren. Dazu gehören die genaue Bezeichnung des Lebensmittels, eine vollständige Zutatenliste, Nährwertangaben sowie Angaben zur Herkunft und Haltbarkeit. Mit diesen Pflichtangaben müssen Lebensmittel gekennzeichnet sein:

Bezeichnung und Zutatenliste

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Verzeichnis der Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe
  • Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten

Nährwertdeklaration und Alkoholgehalt

  • Nettofüllmenge des Lebensmittels
  • Nährwertdeklaration
  • Alkoholgehalt (für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol)

Angaben zu Herkunft und Haltbarkeit

  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
  • Ursprungsland bzw. Herkunftsort (für bestimmte Arten von Lebensmitteln, insbesondere für Milch-, Fleisch- und Fischprodukte)
  • Name und vollständige Anschrift des Lebensmittelunternehmers (der Verweis auf eine Internetadresse genügt nicht)

Besondere Hinweise und Verwendung

  • Ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung, Verwendung oder Zubereitung

Integration der Pflichtangaben in Onlineshop-Produktbeschreibungen

Alle diese Angaben müssen nicht nur gut lesbar auf dem Etikett bzw. der Verpackung stehen, sondern müssen auch – mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums – in die Artikelbeschreibung im Onlineshop aufgenommen werden.

Kennzeichnung von Allergenen

Enthaltene Allergene (wie Weizen, Eier, Milch, Erdnüsse) müssen im Zutatenverzeichnis durch Fettdruck und/oder Unterstreichung deutlich hervorgehoben werden.

Produktspezifische Vorschriften

Beachten Sie auch die zahlreichen produktspezifischen Vorschriften, wie die Konfitürenverordnung, Honigverordnung, Kakao- und Schokoladenverordnung, Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung, sowie die Amtlichen Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten. Auch die Benennung und Kennzeichnung von „Bio“-Produkten unterliegt strengen Regeln.

Empfehlungen für Onlineshop-Betreiber

Angesichts der Vielzahl gesetzlicher Vorgaben empfehlen wir Ihnen, gründlich zu recherchieren und fachkundige Beratung hinzuzuziehen, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, wenn Sie Lebensmittel anbieten möchten.