Etsy: Hilfestellung nach Wegfall des Shop-Impressums (Oktober 2023)
Aktualisierung vom 14.10.2023:
Etsy hat mitgeteilt, das Impressum in seiner gewohnten Form wiederhergestellt zu haben – dies aufgrund der Vielzahl der Beschwerden von Verkäufern, mit denen Etsy nicht gerechnet hat. Etsy schreibt dazu:
„Vielen Dank, dass Sie uns Ihre Bedenken bezüglich der Erfüllung bestimmter Anforderungen für den Betrieb Ihres Shops in Ihrem Land mitgeteilt haben.
Wie Sie sicher wissen, haben wir Anfang dieser Woche (9.10.2023) einige Änderungen an der Art und Weise vorgenommen, wie Ihre Verkäuferinformationen an Käufer weitergegeben werden. Wir hatten dies in der Absicht getan, die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen.
Wir haben daraufhin von vielen Verkäufern gehört, die Bedenken bezüglich der Änderungen geäußert haben.
Daher haben wir uns entschlossen, das vorherige Format für „Verkäuferdetails“ vorerst wieder einzuführen, während wir an einer nachhaltigeren Lösung arbeiten, die unserer globalen Gemeinschaft von Verkäufern besser gerecht wird.
Am 13. Oktober haben wir das alte Format wiederhergestellt, und Sie sollten dies in Ihren Shop-Richtlinien sehen.“
Der folgende Artikel ist überholt und dient nur noch der Dokumentation, siehe Aktualisierung oben.
In diesem Beitrag erläutern wir, wie Sie darauf reagieren könnnen, dass in Etsy-Shops das Impressum nicht mehr wie gewohnt anzeigt wird.
Was hat Etsy beim Impressum geändert?
Bisher wurde in allen Etsy-Shops der gewerblichen Verkäufer das Impressum angezeigt, was EU-weit erforderlich ist.
Nunmehr erscheint an der bisherigen Stelle nur noch folgender Hinweis:
„(Verkäufername) gilt in der EU als gewerblicher Verkäufer bzw. Händler. (...) Musst du mit der Verkäuferin/dem Verkäufer in Kontakt treten? Versuche zuerst, ihm/ihr eine Nachricht auf Etsy zu schicken.“
Ein solcher Hinweis stellt natürlich kein Impressum dar und reicht als Anbieterkennzeichnung nicht aus. Ein fehlendes Impressum verstößt gegen die gesetzliche Anbieterkennzeichnungspflicht (§ 5 TMG – Telemediengesetz).
Aufgrund des von Etsy ersatzlos entfernten Impressums haben Kaufinteressenten aktuell überhaupt keine Möglichkeit mehr zu erkennen, wer der jeweilige Anbieter ist.
Der Wegfall des Impressums bringt aus unserer Sicht nur Nachteile mit sich. Wir vermuten, dass Etsy die rechtliche Relevanz der jüngsten Änderung nicht bedacht hat und die Änderung demnächst wieder zurücknehmen wird. Dennoch dürfen Sie in der Zwischenzeit nicht untätig bleiben!
Handlungsempfehlung: Impressum für Etsy-Shop neu hinterlegen
Wenn Sie einen Etsy-Shop betreiben, sollten Sie dringend tätig werden! Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Daten ersatzweise an anderer Stelle als bisher in Ihrem Etsy-Shop integrieren.
- Loggen Sie sich in Ihren Etsy-Shop ein und gehen Sie in den Bereich „Shop-Manager“.
- Im seitlichen Menü wählen Sie den Punkt „E“ („Etsy“, am Menü-Ende). Auf der Folgeseite klicken Sie auf den Button „Shop bearbeiten“.
- Im unteren Bereich der Folgeseite finden Sie den Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“. Klicken Sie dort auf „+ FAQ hinzufügen“.
- Es erscheint eine Auswahlliste für die Art der Information. Wählen Sie hier „Benutzerdefiniert“ aus. In die anschließend darunter eingeblendete Eingabezeile tragen Sie das Wort „Impressum“ ein.
- In das darunter folgende größere Eingabefeld fügen Sie Ihr Impressum ein. Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung des Impressums brauchen, nutzen Sie gern unseren kostenlosen Impressumsgenerator.
- Zum Impressum gehört auch der Hinweis auf die Online-Streitschlichtungsplattform der EU, wie er von unserem Impressumsgenerator erstellt wird. Übernehmen Sie also auch diesen Hinweis in Ihr Impressum, auch wenn der Link nicht anklickbar sein wird.
- Speichern Sie Ihren Eintrag mit dem Button „Speichern“.
- Die eingegebenen Informationen werden ab jetzt immer auf der Startseite Ihres Etsy-Shops sowie auf Ihren Artikelseiten jeweils im Bereich „Häufige Fragen“ angezeigt.
Verbleibendes rechtliches Problem
Die oben dargestellten Schritte stellen aus unserer Sicht nur eine Notlösung dar. Diese Lösung führt zwar dazu, dass Ihr Impressum auf der Startseite Ihres Shops angezeigt wird. Das Impressum ist aber nicht mehr auf den einzelnen Produktseiten direkt abrufbar – entgegen der Vorgabe des Gesetzes. Auf den Produktseiten führt jetzt lediglich ein Klick auf den Punkt „FAQs“ zu Ihrem Impressum, was rechtlich aber ungenügend ist, weil man das Impressum auf diesem Weg nicht leicht genug findet.
Diese rechtliche Unzulänglichkeit können weder Sie noch wir derzeit lösen; sie ist durch die technische Änderung auf Seiten von Etsy bedingt.
Alternative Optionen
Es gibt noch weitere Stellen in den Etsy-Shops, an denen Sie die Impressumsdaten hinterlegen könnten. Allerdings bringen auch diese Optionen gewisse Nachteile mit sich, wie Sie unseren Anmerkungen entnehmen können:
-
Das Eingabefeld für die Infobox „Ankündigungen“
(erreichbar über „Shop bearbeiten“ > „Ankündigung“
> „bearbeiten“)
Anmerkung: Das Eingabefeld für Ankündigungen ist beim Aufrufen des Shops zunächst eingeklappt, so dass nur ein kleiner Teil des Textes überhaupt sichtbar ist. Außerdem ist dieses Feld häufig schon für den eigentlichen Zweck belegt, etwa für Urlaubsankündigungen oder Hinweise zu besonderen Aktionen, die dann hier keinen Platz mehr finden würden. -
Die Eingabefelder für die „Shop-Geschichte“
(erreichbar über „Shop bearbeiten“ >
„Füge eine Geschichte hinzu“ und
„Füge eine Überschrift für die Geschichte hinzu“)
Anmerkung: Wenn Sie diese Stelle für das Impressum nutzen, fehlt Ihnen ein prominenter Platz, um Ihre Shop-Geschichte zu präsentieren. Zudem wird das Impressum normalerweise am Ende einer Webseite platziert, was Sie mit der FAQ-Lösung erreichen können. Ein mittig platziertes Impressum ist eher ungwöhnlich. -
Die Artikelbeschreibungen, die Sie auch gesammelt
ergänzen können.
Anmerkung: Auch hier wäre das Impressum nicht auf den ersten Blick sichtbar, da die Artikelbeschreibungen beim Aufruf zunächst gekürzt dargestellt werden. Erst beim Ausklappen der Artikelbeschreibung würde am Ende auch das Impressum angezeigt.
Kontaktieren Sie Etsy!
Die Entfernung der Impressumsfunktion durch Etsy führt nicht nur zu Mehraufwand für die Verkäufer, sondern bringt auch unnötige rechtliche Risiken mit sich. Besser wäre es in jeder Hinsicht, wenn Etsy wieder zu der früheren Impressumsfunktion zurückkehren würde. Wir empfehlen daher allen Verkäufern, sich direkt an Etsy zu wenden und darauf hinzuwirken, dass Etsy die frühere Impressumsfunktion wieder herstellt.
Im Verkäufer-Forum von Etsy hat sich eine EU-weite Diskussion um die Änderung entwickelt. Diese können Sie hier verfolgen und mit einer eigenen Rückmeldung ergänzen:
Diskussion um Etsy-Impressum im Verkäufer-Forum
Für individuelle Anfragen direkt an Etsy gibt es auch ein Kontaktformular.
Standard-Antwort von Etsy auf Beschwerden
Etsy beantwortet Beschwerden von Händlern hinsichtlich des entfernten Impressums zur Zeit mit folgender standardisierter E-Mail:
Ich weiß es zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mit uns in Kontakt zu treten, und helfe Ihnen gerne weiter. Derzeit bieten wir keine Unterstützung auf Deutsch an, aber ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung. Ich habe Google Translate ver- wendet, um Ihre Frage zu verstehen und meine Antwort zu übersetzen. Ich verstehe vollkommen Ihre Besorgnis über die jüngsten Änderungen, die wir eingeführt haben, um den Prozess der Pflege korrekter Verkäuferinformationen in Ihrem Shop zu optimieren. Ich habe definitiv gehört, woher Sie kommen und wie wichtig Ihnen das Impressum ist. Im Einklang mit EU Omnibus und anderen Vorschriften, die sich auf unseren Marktplatz auswirken, wie dem US INFORM Act und dem EU Digital Services Act, werden den Käufern weiterhin spezifische Verkäuferinformationen und Kontaktdaten angezeigt. Dennoch vereinheitlichen wir jetzt den Ort, an dem Verkäufer diese Informationen eingeben und überarbeiten sollten. Anstatt Ihre Kontaktdaten im Abschnitt „Verkäuferdetails“ in den Shop-Richtlinien anzugeben, können Sie diese Informationen jetzt auf Ihrer Seite „Recht und Steuern“ verwalten. Dies wird unsere Quelle sein, wenn wir es den Käufern präsentieren. Wenn Ihr Shop als „Händler“ qualifiziert ist, sollten Sie dies dennoch auf der Seite „Verkäuferdetails“ angeben. In Kombination mit Ihrem Verkäufertyp (Unternehmen oder Privatperson) bestimmt dies die genauen Informationen, die Käufern angezeigt werden, und stellt so die Einhaltung dieser Vorschriften sicher. Uns ist bewusst, dass bestimmte EU-Gesetze von Verkäufern verlangen, Kontaktinformationen anzugeben, wenn sie als Händler gelten, wozu auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse gehören kann. Da Etsy-Nachrichten der primäre Kontaktkanal zwischen Käufern und Verkäufern auf Etsy sind, empfehlen wir Käufern, Nachrichten als beste Möglichkeit zu nutzen, bei Bedarf einen Verkäufer zu kontaktieren. Käufer haben weiterhin Zugriff auf Ihre E-Mail-Adresse und Ihre vollständige Geschäftsadresse (sofern diese von Ihrer primären Wohnadresse abweicht) auf ihrem Bestellbeleg. Etsy verpflichtet sich uneingeschränkt zur Einhaltung der EU-Vorschriften, einschließlich der Anforderungen im Zusammenhang mit der Anzeige von Verkäuferinformationen im Impressum. Wir wissen, wie wichtig es ist, den Kunden diese Informationen über Produktdetails und Shop-Seiten leicht zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, unsere Plattform an die gesetzlichen Verpflichtungen und Erwartungen von E-Commerce-Shops in der EU anzupassen und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Einkaufserlebnis auf Etsy sowohl für Käufer als auch Verkäufer benutzerfreundlich und effizient bleibt. Ich hoffe, diese Informationen helfen.
Aus unserer Sicht ist dies eine wenig zielführende Beschwichtigung. Zum einen haben die Rechtsnormen, die Etsy nennt, mit der Impressumspflicht gar nichts zu tun. Zum anderen ändern die Erläuterungen nichts daran, dass die Impressumsfunktion von Etsy jetzt keine brauchbaren Informationen mehr anzeigt.
Außerdem können die Anforderungen an den Inhalt des Impressums je nach Land, Branche, Rechtsform und Unternehmensgröße sehr unterschiedlich sein. Etsy wird vor diesem Hintergrund stets ein Freitextfeld bereitstellen müssen, in dem Verkäufer ihre individuellen Pflichtangaben hinterlegen können. Die Seite „Recht und Steuern“, auf die Etsy verweist, bietet nicht alle nötigen Eingabefelder.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich nicht mit den Textbausteinen des Etsy-Supports zufriedenzugeben, sondern hier weiterhin darauf zu bestehen, dass Etsy einen sicheren Rechtsrahmen anbietet.